DIE ZUM ERHALT EINES HYPOTHEKENDARLEHENS ERFORDERLICHEN SCHRITTE
1.- Es muss berücksichtigt werden, dass man über Eigenkapital in Höhe von ungefähr 30% der Gesamtinvestition verfügen muss, da die Kreditinstitute normalerweise nicht mehr als 70% gewähren.
2.- Erforderliche Unterlagen: personenbezogene Daten, Lohn- oder Selbständigennachweis, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Grundbuchauszug und Katasterangaben zum Grundstück, das gekauft werden soll.
3.- Bei mehreren Banken müssen die verschiedenen von diesen angebotenen Konditionen eingeholt werden (Zinssatz, Bereitstellungsprovisionen, vorzeitige Rückzahlung und Tilgung, Sachverständigenhonorare für die Wertermittlung, Kosten für die Prüfung des Vorhabens, Haushalts und Lebensversicherungen, etc.).
4.- Nach der Wahl der Bank wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Wertermittlung beantragt.
5.- Schließlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die Erteilung der Hypothek (die Beschaffung der Unterlagen, die Prüfung des Vorhabens durch die Bank, die Wertermittlung, etc.) bis zu zwei Monate dauern kann.
(Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder benötigen, lesen Sie folgende...)
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINER HYPOTHEK
Bei der Berechnung des Betrags, den Sie beantragen müssen, sollten Sie außerdem folgende Kosten im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Immobilie beachten: Von Ihnen zu tragende Kosten der Einrichtung des Darlehens: Kosten der Wertermittlung, der Agentur (gestoría), Notariatskosten, Registerkosten, Dokumentenabgabe, Bankprovisionen, Versicherungen, etc..
Da Ihnen die Bank normalerweise nicht mehr als 70% des ermittelten Werts gewähren wird, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von 30% des Werts zuzüglich der Kosten der Einrichtung des Darlehens verfügen, um den Kauf durchführen zu können. Der Anteil von 70% kann je nach Darlehensbetrag und Ihren individuellen Konditionen variieren.
Die Kreditinstitute werden verlangen, dass Sie ihnen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass Sie in der Lage sein werden, den Zahlungen nachzukommen. Ihr Einkommen hat einen direkten Einfluss darauf, ob Ihnen das Darlehen gewährt wird oder nicht, und auf die Konditionen. Möglicherweise verlangen sie ein Mindestfamilieneinkommen. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind Ihre Chancen, ein Hypothekendarlehen zu bekommen, größer als mit einem befristeten Vertrag. Es wird auch überprüft, ob Sie nicht auf irgendeiner Schuldnerliste stehen. Sie werden von Ihnen den Personalausweis, die Zusammenfassung des Arbeitslebens (vida laboral), die letzten Gehaltsabrechnungen, die letzte Steuererklärung, etwaige sonstige Einkommen und empfangene Darlehen, etc. verlangen.
Die Bank verlangt in der Regel, dass die monatliche Hypothekenrate 50% des Monatseinkommens des Hypothekennehmers nicht übersteigen darf.
Die monatliche Rate besteht aus zwei Teilen: Kapital und Zinsen.
Die beantragte Summe, die Laufzeit und der Zinssatz bestimmen, ob die monatlichen Raten mehr oder weniger erschwinglicher sind. Der Zinssatz kann fest, variabel oder eine Kombination aus beidem sein.
Ein fester Zinssatz ist nicht gebräuchlich. Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ändert sich dabei der Zinssatz nicht. Sie wissen immer, was Sie bezahlen müssen, aber es lohnt sich in der Regel nicht, weil die Bank dafür immer einen gehobeneren Zinssatz verlangen wird.
Ein variabler Zinssatz ist hingegen sehr gebräuchlich, wobei der Euríbor der am häufigsten benutzte Referenzzinssatz ist. Wenn der Euríbor sinkt oder steigt, sinkt oder steigt Ihre Monatsrate. Zum Referenzzinssatz wird ein Aufschlag hinzugerechnet. Auf diesen Zinsaufschlag müssen Sie beim Beantragen Ihrer Hypothek besonders achten.
Bei der immer gebräuchlicheren Kombination aus festem und variablem Zinssatz wird anfangs, normalerweise während der ersten 12 Monate, ein fester Zinssatz verwendet, und später ein variabler. Im ersten Jahr (bzw. dem vereinbarten Zeitraum) haben Sie so keine Überraschungen und danach ist Ihre Rate dann Schwankungen ausgesetzt.
Einige „Pflichten“, die erfüllt werden müssen: Sie müssen eine Gebäude- und eine Lebensversicherung abschließen, ein Lohnkonto eröffnen, Lastschriften einrichten, etc.. Sie können dazu zwar nicht gezwungen werden, wenn Sie es aber nicht tun, bedeutet dies einen höheren Aufschlag, also einen höheren Zinssatz.
Die Provision ist der Betrag, der für bestimmte Dienstleistungen berechnet wird, wie beispielsweise: Prüfung, Bereitstellung, Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung, Änderung der Konditionen, etc.. Manche Banken berechnen Provisionen, andere nicht, bei manchen sind sie höher, bei anderen niedriger. Denken Sie daran!
Die Karenzzeit ist der anfängliche Zeitabschnitt, in dem bei manchen Darlehen keine Tilgungszahlungen, sondern nur Zinszahlungen zu erbringen sind. In diesem Zeitraum ist die zu zahlende Rate niedriger, aber die Laufzeit des Darlehens wird dadurch verlängert und langfristig wird es dadurch teurer.
Die Hingabe an Zahlungs Statt besteht darin, die mit der Hypothek belastete Immobilie dem Kreditinstitut zur Tilgung der Schuld zu übergeben. Dies sollten Sie in den Hypothekenvertrag, den Sie unterschreiben, aufnehmen. Dann behält die Bank im Falle von Nichtzahlung die belastete Sache und Sie haften nicht mit Ihrem restlichen Vermögen.
Die Cláusula Suelo genannte Boden- oder Mindestzinsklausel ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Wenn der Euríbor unter die in Ihrem Vertrag festgelegte Untergrenze fällt, verpflichtet sie Sie zur Zahlung von höheren Zinsen als sie eigentlich müssten. Lehnen Sie die Klausel ab!
Am Ende müssen Sie die Konditionen der Kreditinstitute abwägen, beurteilen, ob Sie diesen gewachsen sind, und entscheiden, mit welcher Bank Sie über (viele) Jahre zusammen arbeiten möchten.
1.- Es muss berücksichtigt werden, dass man über Eigenkapital in Höhe von ungefähr 30% der Gesamtinvestition verfügen muss, da die Kreditinstitute normalerweise nicht mehr als 70% gewähren.
2.- Erforderliche Unterlagen: personenbezogene Daten, Lohn- oder Selbständigennachweis, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Grundbuchauszug und Katasterangaben zum Grundstück, das gekauft werden soll.
3.- Bei mehreren Banken müssen die verschiedenen von diesen angebotenen Konditionen eingeholt werden (Zinssatz, Bereitstellungsprovisionen, vorzeitige Rückzahlung und Tilgung, Sachverständigenhonorare für die Wertermittlung, Kosten für die Prüfung des Vorhabens, Haushalts und Lebensversicherungen, etc.).
4.- Nach der Wahl der Bank wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Wertermittlung beantragt.
5.- Schließlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die Erteilung der Hypothek (die Beschaffung der Unterlagen, die Prüfung des Vorhabens durch die Bank, die Wertermittlung, etc.) bis zu zwei Monate dauern kann.
(Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder benötigen, lesen Sie folgende...)
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINER HYPOTHEK
Bei der Berechnung des Betrags, den Sie beantragen müssen, sollten Sie außerdem folgende Kosten im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Immobilie beachten: Von Ihnen zu tragende Kosten der Einrichtung des Darlehens: Kosten der Wertermittlung, der Agentur (gestoría), Notariatskosten, Registerkosten, Dokumentenabgabe, Bankprovisionen, Versicherungen, etc..
Da Ihnen die Bank normalerweise nicht mehr als 70% des ermittelten Werts gewähren wird, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von 30% des Werts zuzüglich der Kosten der Einrichtung des Darlehens verfügen, um den Kauf durchführen zu können. Der Anteil von 70% kann je nach Darlehensbetrag und Ihren individuellen Konditionen variieren.
Die Kreditinstitute werden verlangen, dass Sie ihnen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass Sie in der Lage sein werden, den Zahlungen nachzukommen. Ihr Einkommen hat einen direkten Einfluss darauf, ob Ihnen das Darlehen gewährt wird oder nicht, und auf die Konditionen. Möglicherweise verlangen sie ein Mindestfamilieneinkommen. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind Ihre Chancen, ein Hypothekendarlehen zu bekommen, größer als mit einem befristeten Vertrag. Es wird auch überprüft, ob Sie nicht auf irgendeiner Schuldnerliste stehen. Sie werden von Ihnen den Personalausweis, die Zusammenfassung des Arbeitslebens (vida laboral), die letzten Gehaltsabrechnungen, die letzte Steuererklärung, etwaige sonstige Einkommen und empfangene Darlehen, etc. verlangen.
Die Bank verlangt in der Regel, dass die monatliche Hypothekenrate 50% des Monatseinkommens des Hypothekennehmers nicht übersteigen darf.
Die monatliche Rate besteht aus zwei Teilen: Kapital und Zinsen.
Die beantragte Summe, die Laufzeit und der Zinssatz bestimmen, ob die monatlichen Raten mehr oder weniger erschwinglicher sind. Der Zinssatz kann fest, variabel oder eine Kombination aus beidem sein.
Ein fester Zinssatz ist nicht gebräuchlich. Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ändert sich dabei der Zinssatz nicht. Sie wissen immer, was Sie bezahlen müssen, aber es lohnt sich in der Regel nicht, weil die Bank dafür immer einen gehobeneren Zinssatz verlangen wird.
Ein variabler Zinssatz ist hingegen sehr gebräuchlich, wobei der Euríbor der am häufigsten benutzte Referenzzinssatz ist. Wenn der Euríbor sinkt oder steigt, sinkt oder steigt Ihre Monatsrate. Zum Referenzzinssatz wird ein Aufschlag hinzugerechnet. Auf diesen Zinsaufschlag müssen Sie beim Beantragen Ihrer Hypothek besonders achten.
Bei der immer gebräuchlicheren Kombination aus festem und variablem Zinssatz wird anfangs, normalerweise während der ersten 12 Monate, ein fester Zinssatz verwendet, und später ein variabler. Im ersten Jahr (bzw. dem vereinbarten Zeitraum) haben Sie so keine Überraschungen und danach ist Ihre Rate dann Schwankungen ausgesetzt.
Einige „Pflichten“, die erfüllt werden müssen: Sie müssen eine Gebäude- und eine Lebensversicherung abschließen, ein Lohnkonto eröffnen, Lastschriften einrichten, etc.. Sie können dazu zwar nicht gezwungen werden, wenn Sie es aber nicht tun, bedeutet dies einen höheren Aufschlag, also einen höheren Zinssatz.
Die Provision ist der Betrag, der für bestimmte Dienstleistungen berechnet wird, wie beispielsweise: Prüfung, Bereitstellung, Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung, Änderung der Konditionen, etc.. Manche Banken berechnen Provisionen, andere nicht, bei manchen sind sie höher, bei anderen niedriger. Denken Sie daran!
Die Karenzzeit ist der anfängliche Zeitabschnitt, in dem bei manchen Darlehen keine Tilgungszahlungen, sondern nur Zinszahlungen zu erbringen sind. In diesem Zeitraum ist die zu zahlende Rate niedriger, aber die Laufzeit des Darlehens wird dadurch verlängert und langfristig wird es dadurch teurer.
Die Hingabe an Zahlungs Statt besteht darin, die mit der Hypothek belastete Immobilie dem Kreditinstitut zur Tilgung der Schuld zu übergeben. Dies sollten Sie in den Hypothekenvertrag, den Sie unterschreiben, aufnehmen. Dann behält die Bank im Falle von Nichtzahlung die belastete Sache und Sie haften nicht mit Ihrem restlichen Vermögen.
Die Cláusula Suelo genannte Boden- oder Mindestzinsklausel ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Wenn der Euríbor unter die in Ihrem Vertrag festgelegte Untergrenze fällt, verpflichtet sie Sie zur Zahlung von höheren Zinsen als sie eigentlich müssten. Lehnen Sie die Klausel ab!
Am Ende müssen Sie die Konditionen der Kreditinstitute abwägen, beurteilen, ob Sie diesen gewachsen sind, und entscheiden, mit welcher Bank Sie über (viele) Jahre zusammen arbeiten möchten.
1.- Es muss berücksichtigt werden, dass man über Eigenkapital in Höhe von ungefähr 30% der Gesamtinvestition verfügen muss, da die Kreditinstitute normalerweise nicht mehr als 70% gewähren.
2.- Erforderliche Unterlagen: personenbezogene Daten, Lohn- oder Selbständigennachweis, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Grundbuchauszug und Katasterangaben zum Grundstück, das gekauft werden soll.
3.- Bei mehreren Banken müssen die verschiedenen von diesen angebotenen Konditionen eingeholt werden (Zinssatz, Bereitstellungsprovisionen, vorzeitige Rückzahlung und Tilgung, Sachverständigenhonorare für die Wertermittlung, Kosten für die Prüfung des Vorhabens, Haushalts und Lebensversicherungen, etc.).
4.- Nach der Wahl der Bank wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Wertermittlung beantragt.
5.- Schließlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die Erteilung der Hypothek (die Beschaffung der Unterlagen, die Prüfung des Vorhabens durch die Bank, die Wertermittlung, etc.) bis zu zwei Monate dauern kann.
(Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder benötigen, lesen Sie folgende...)
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINER HYPOTHEK
Bei der Berechnung des Betrags, den Sie beantragen müssen, sollten Sie außerdem folgende Kosten im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Immobilie beachten: Von Ihnen zu tragende Kosten der Einrichtung des Darlehens: Kosten der Wertermittlung, der Agentur (gestoría), Notariatskosten, Registerkosten, Dokumentenabgabe, Bankprovisionen, Versicherungen, etc..
Da Ihnen die Bank normalerweise nicht mehr als 70% des ermittelten Werts gewähren wird, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von 30% des Werts zuzüglich der Kosten der Einrichtung des Darlehens verfügen, um den Kauf durchführen zu können. Der Anteil von 70% kann je nach Darlehensbetrag und Ihren individuellen Konditionen variieren.
Die Kreditinstitute werden verlangen, dass Sie ihnen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass Sie in der Lage sein werden, den Zahlungen nachzukommen. Ihr Einkommen hat einen direkten Einfluss darauf, ob Ihnen das Darlehen gewährt wird oder nicht, und auf die Konditionen. Möglicherweise verlangen sie ein Mindestfamilieneinkommen. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind Ihre Chancen, ein Hypothekendarlehen zu bekommen, größer als mit einem befristeten Vertrag. Es wird auch überprüft, ob Sie nicht auf irgendeiner Schuldnerliste stehen. Sie werden von Ihnen den Personalausweis, die Zusammenfassung des Arbeitslebens (vida laboral), die letzten Gehaltsabrechnungen, die letzte Steuererklärung, etwaige sonstige Einkommen und empfangene Darlehen, etc. verlangen.
Die Bank verlangt in der Regel, dass die monatliche Hypothekenrate 50% des Monatseinkommens des Hypothekennehmers nicht übersteigen darf.
Die monatliche Rate besteht aus zwei Teilen: Kapital und Zinsen.
Die beantragte Summe, die Laufzeit und der Zinssatz bestimmen, ob die monatlichen Raten mehr oder weniger erschwinglicher sind. Der Zinssatz kann fest, variabel oder eine Kombination aus beidem sein.
Ein fester Zinssatz ist nicht gebräuchlich. Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ändert sich dabei der Zinssatz nicht. Sie wissen immer, was Sie bezahlen müssen, aber es lohnt sich in der Regel nicht, weil die Bank dafür immer einen gehobeneren Zinssatz verlangen wird.
Ein variabler Zinssatz ist hingegen sehr gebräuchlich, wobei der Euríbor der am häufigsten benutzte Referenzzinssatz ist. Wenn der Euríbor sinkt oder steigt, sinkt oder steigt Ihre Monatsrate. Zum Referenzzinssatz wird ein Aufschlag hinzugerechnet. Auf diesen Zinsaufschlag müssen Sie beim Beantragen Ihrer Hypothek besonders achten.
Bei der immer gebräuchlicheren Kombination aus festem und variablem Zinssatz wird anfangs, normalerweise während der ersten 12 Monate, ein fester Zinssatz verwendet, und später ein variabler. Im ersten Jahr (bzw. dem vereinbarten Zeitraum) haben Sie so keine Überraschungen und danach ist Ihre Rate dann Schwankungen ausgesetzt.
Einige „Pflichten“, die erfüllt werden müssen: Sie müssen eine Gebäude- und eine Lebensversicherung abschließen, ein Lohnkonto eröffnen, Lastschriften einrichten, etc.. Sie können dazu zwar nicht gezwungen werden, wenn Sie es aber nicht tun, bedeutet dies einen höheren Aufschlag, also einen höheren Zinssatz.
Die Provision ist der Betrag, der für bestimmte Dienstleistungen berechnet wird, wie beispielsweise: Prüfung, Bereitstellung, Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung, Änderung der Konditionen, etc.. Manche Banken berechnen Provisionen, andere nicht, bei manchen sind sie höher, bei anderen niedriger. Denken Sie daran!
Die Karenzzeit ist der anfängliche Zeitabschnitt, in dem bei manchen Darlehen keine Tilgungszahlungen, sondern nur Zinszahlungen zu erbringen sind. In diesem Zeitraum ist die zu zahlende Rate niedriger, aber die Laufzeit des Darlehens wird dadurch verlängert und langfristig wird es dadurch teurer.
Die Hingabe an Zahlungs Statt besteht darin, die mit der Hypothek belastete Immobilie dem Kreditinstitut zur Tilgung der Schuld zu übergeben. Dies sollten Sie in den Hypothekenvertrag, den Sie unterschreiben, aufnehmen. Dann behält die Bank im Falle von Nichtzahlung die belastete Sache und Sie haften nicht mit Ihrem restlichen Vermögen.
Die Cláusula Suelo genannte Boden- oder Mindestzinsklausel ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Wenn der Euríbor unter die in Ihrem Vertrag festgelegte Untergrenze fällt, verpflichtet sie Sie zur Zahlung von höheren Zinsen als sie eigentlich müssten. Lehnen Sie die Klausel ab!
Am Ende müssen Sie die Konditionen der Kreditinstitute abwägen, beurteilen, ob Sie diesen gewachsen sind, und entscheiden, mit welcher Bank Sie über (viele) Jahre zusammen arbeiten möchten.
1.- Es muss berücksichtigt werden, dass man über Eigenkapital in Höhe von ungefähr 30% der Gesamtinvestition verfügen muss, da die Kreditinstitute normalerweise nicht mehr als 70% gewähren.
2.- Erforderliche Unterlagen: personenbezogene Daten, Lohn- oder Selbständigennachweis, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Grundbuchauszug und Katasterangaben zum Grundstück, das gekauft werden soll.
3.- Bei mehreren Banken müssen die verschiedenen von diesen angebotenen Konditionen eingeholt werden (Zinssatz, Bereitstellungsprovisionen, vorzeitige Rückzahlung und Tilgung, Sachverständigenhonorare für die Wertermittlung, Kosten für die Prüfung des Vorhabens, Haushalts und Lebensversicherungen, etc.).
4.- Nach der Wahl der Bank wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Wertermittlung beantragt.
5.- Schließlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die Erteilung der Hypothek (die Beschaffung der Unterlagen, die Prüfung des Vorhabens durch die Bank, die Wertermittlung, etc.) bis zu zwei Monate dauern kann.
(Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder benötigen, lesen Sie folgende...)
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINER HYPOTHEK
Bei der Berechnung des Betrags, den Sie beantragen müssen, sollten Sie außerdem folgende Kosten im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Immobilie beachten: Von Ihnen zu tragende Kosten der Einrichtung des Darlehens: Kosten der Wertermittlung, der Agentur (gestoría), Notariatskosten, Registerkosten, Dokumentenabgabe, Bankprovisionen, Versicherungen, etc..
Da Ihnen die Bank normalerweise nicht mehr als 70% des ermittelten Werts gewähren wird, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von 30% des Werts zuzüglich der Kosten der Einrichtung des Darlehens verfügen, um den Kauf durchführen zu können. Der Anteil von 70% kann je nach Darlehensbetrag und Ihren individuellen Konditionen variieren.
Die Kreditinstitute werden verlangen, dass Sie ihnen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass Sie in der Lage sein werden, den Zahlungen nachzukommen. Ihr Einkommen hat einen direkten Einfluss darauf, ob Ihnen das Darlehen gewährt wird oder nicht, und auf die Konditionen. Möglicherweise verlangen sie ein Mindestfamilieneinkommen. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind Ihre Chancen, ein Hypothekendarlehen zu bekommen, größer als mit einem befristeten Vertrag. Es wird auch überprüft, ob Sie nicht auf irgendeiner Schuldnerliste stehen. Sie werden von Ihnen den Personalausweis, die Zusammenfassung des Arbeitslebens (vida laboral), die letzten Gehaltsabrechnungen, die letzte Steuererklärung, etwaige sonstige Einkommen und empfangene Darlehen, etc. verlangen.
Die Bank verlangt in der Regel, dass die monatliche Hypothekenrate 50% des Monatseinkommens des Hypothekennehmers nicht übersteigen darf.
Die monatliche Rate besteht aus zwei Teilen: Kapital und Zinsen.
Die beantragte Summe, die Laufzeit und der Zinssatz bestimmen, ob die monatlichen Raten mehr oder weniger erschwinglicher sind. Der Zinssatz kann fest, variabel oder eine Kombination aus beidem sein.
Ein fester Zinssatz ist nicht gebräuchlich. Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ändert sich dabei der Zinssatz nicht. Sie wissen immer, was Sie bezahlen müssen, aber es lohnt sich in der Regel nicht, weil die Bank dafür immer einen gehobeneren Zinssatz verlangen wird.
Ein variabler Zinssatz ist hingegen sehr gebräuchlich, wobei der Euríbor der am häufigsten benutzte Referenzzinssatz ist. Wenn der Euríbor sinkt oder steigt, sinkt oder steigt Ihre Monatsrate. Zum Referenzzinssatz wird ein Aufschlag hinzugerechnet. Auf diesen Zinsaufschlag müssen Sie beim Beantragen Ihrer Hypothek besonders achten.
Bei der immer gebräuchlicheren Kombination aus festem und variablem Zinssatz wird anfangs, normalerweise während der ersten 12 Monate, ein fester Zinssatz verwendet, und später ein variabler. Im ersten Jahr (bzw. dem vereinbarten Zeitraum) haben Sie so keine Überraschungen und danach ist Ihre Rate dann Schwankungen ausgesetzt.
Einige „Pflichten“, die erfüllt werden müssen: Sie müssen eine Gebäude- und eine Lebensversicherung abschließen, ein Lohnkonto eröffnen, Lastschriften einrichten, etc.. Sie können dazu zwar nicht gezwungen werden, wenn Sie es aber nicht tun, bedeutet dies einen höheren Aufschlag, also einen höheren Zinssatz.
Die Provision ist der Betrag, der für bestimmte Dienstleistungen berechnet wird, wie beispielsweise: Prüfung, Bereitstellung, Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung, Änderung der Konditionen, etc.. Manche Banken berechnen Provisionen, andere nicht, bei manchen sind sie höher, bei anderen niedriger. Denken Sie daran!
Die Karenzzeit ist der anfängliche Zeitabschnitt, in dem bei manchen Darlehen keine Tilgungszahlungen, sondern nur Zinszahlungen zu erbringen sind. In diesem Zeitraum ist die zu zahlende Rate niedriger, aber die Laufzeit des Darlehens wird dadurch verlängert und langfristig wird es dadurch teurer.
Die Hingabe an Zahlungs Statt besteht darin, die mit der Hypothek belastete Immobilie dem Kreditinstitut zur Tilgung der Schuld zu übergeben. Dies sollten Sie in den Hypothekenvertrag, den Sie unterschreiben, aufnehmen. Dann behält die Bank im Falle von Nichtzahlung die belastete Sache und Sie haften nicht mit Ihrem restlichen Vermögen.
Die Cláusula Suelo genannte Boden- oder Mindestzinsklausel ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Wenn der Euríbor unter die in Ihrem Vertrag festgelegte Untergrenze fällt, verpflichtet sie Sie zur Zahlung von höheren Zinsen als sie eigentlich müssten. Lehnen Sie die Klausel ab!
Am Ende müssen Sie die Konditionen der Kreditinstitute abwägen, beurteilen, ob Sie diesen gewachsen sind, und entscheiden, mit welcher Bank Sie über (viele) Jahre zusammen arbeiten möchten.
1.- Es muss berücksichtigt werden, dass man über Eigenkapital in Höhe von ungefähr 30% der Gesamtinvestition verfügen muss, da die Kreditinstitute normalerweise nicht mehr als 70% gewähren.
2.- Erforderliche Unterlagen: personenbezogene Daten, Lohn- oder Selbständigennachweis, Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Grundbuchauszug und Katasterangaben zum Grundstück, das gekauft werden soll.
3.- Bei mehreren Banken müssen die verschiedenen von diesen angebotenen Konditionen eingeholt werden (Zinssatz, Bereitstellungsprovisionen, vorzeitige Rückzahlung und Tilgung, Sachverständigenhonorare für die Wertermittlung, Kosten für die Prüfung des Vorhabens, Haushalts und Lebensversicherungen, etc.).
4.- Nach der Wahl der Bank wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Wertermittlung beantragt.
5.- Schließlich muss man sich dessen bewusst sein, dass die Erteilung der Hypothek (die Beschaffung der Unterlagen, die Prüfung des Vorhabens durch die Bank, die Wertermittlung, etc.) bis zu zwei Monate dauern kann.
(Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder benötigen, lesen Sie folgende...)
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINER HYPOTHEK
Bei der Berechnung des Betrags, den Sie beantragen müssen, sollten Sie außerdem folgende Kosten im Zusammenhang mit der zu finanzierenden Immobilie beachten: Von Ihnen zu tragende Kosten der Einrichtung des Darlehens: Kosten der Wertermittlung, der Agentur (gestoría), Notariatskosten, Registerkosten, Dokumentenabgabe, Bankprovisionen, Versicherungen, etc..
Da Ihnen die Bank normalerweise nicht mehr als 70% des ermittelten Werts gewähren wird, müssen Sie über Ersparnisse in Höhe von 30% des Werts zuzüglich der Kosten der Einrichtung des Darlehens verfügen, um den Kauf durchführen zu können. Der Anteil von 70% kann je nach Darlehensbetrag und Ihren individuellen Konditionen variieren.
Die Kreditinstitute werden verlangen, dass Sie ihnen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass Sie in der Lage sein werden, den Zahlungen nachzukommen. Ihr Einkommen hat einen direkten Einfluss darauf, ob Ihnen das Darlehen gewährt wird oder nicht, und auf die Konditionen. Möglicherweise verlangen sie ein Mindestfamilieneinkommen. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind Ihre Chancen, ein Hypothekendarlehen zu bekommen, größer als mit einem befristeten Vertrag. Es wird auch überprüft, ob Sie nicht auf irgendeiner Schuldnerliste stehen. Sie werden von Ihnen den Personalausweis, die Zusammenfassung des Arbeitslebens (vida laboral), die letzten Gehaltsabrechnungen, die letzte Steuererklärung, etwaige sonstige Einkommen und empfangene Darlehen, etc. verlangen.
Die Bank verlangt in der Regel, dass die monatliche Hypothekenrate 50% des Monatseinkommens des Hypothekennehmers nicht übersteigen darf.
Die monatliche Rate besteht aus zwei Teilen: Kapital und Zinsen.
Die beantragte Summe, die Laufzeit und der Zinssatz bestimmen, ob die monatlichen Raten mehr oder weniger erschwinglicher sind. Der Zinssatz kann fest, variabel oder eine Kombination aus beidem sein.
Ein fester Zinssatz ist nicht gebräuchlich. Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ändert sich dabei der Zinssatz nicht. Sie wissen immer, was Sie bezahlen müssen, aber es lohnt sich in der Regel nicht, weil die Bank dafür immer einen gehobeneren Zinssatz verlangen wird.
Ein variabler Zinssatz ist hingegen sehr gebräuchlich, wobei der Euríbor der am häufigsten benutzte Referenzzinssatz ist. Wenn der Euríbor sinkt oder steigt, sinkt oder steigt Ihre Monatsrate. Zum Referenzzinssatz wird ein Aufschlag hinzugerechnet. Auf diesen Zinsaufschlag müssen Sie beim Beantragen Ihrer Hypothek besonders achten.
Bei der immer gebräuchlicheren Kombination aus festem und variablem Zinssatz wird anfangs, normalerweise während der ersten 12 Monate, ein fester Zinssatz verwendet, und später ein variabler. Im ersten Jahr (bzw. dem vereinbarten Zeitraum) haben Sie so keine Überraschungen und danach ist Ihre Rate dann Schwankungen ausgesetzt.
Einige „Pflichten“, die erfüllt werden müssen: Sie müssen eine Gebäude- und eine Lebensversicherung abschließen, ein Lohnkonto eröffnen, Lastschriften einrichten, etc.. Sie können dazu zwar nicht gezwungen werden, wenn Sie es aber nicht tun, bedeutet dies einen höheren Aufschlag, also einen höheren Zinssatz.
Die Provision ist der Betrag, der für bestimmte Dienstleistungen berechnet wird, wie beispielsweise: Prüfung, Bereitstellung, Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung, Änderung der Konditionen, etc.. Manche Banken berechnen Provisionen, andere nicht, bei manchen sind sie höher, bei anderen niedriger. Denken Sie daran!
Die Karenzzeit ist der anfängliche Zeitabschnitt, in dem bei manchen Darlehen keine Tilgungszahlungen, sondern nur Zinszahlungen zu erbringen sind. In diesem Zeitraum ist die zu zahlende Rate niedriger, aber die Laufzeit des Darlehens wird dadurch verlängert und langfristig wird es dadurch teurer.
Die Hingabe an Zahlungs Statt besteht darin, die mit der Hypothek belastete Immobilie dem Kreditinstitut zur Tilgung der Schuld zu übergeben. Dies sollten Sie in den Hypothekenvertrag, den Sie unterschreiben, aufnehmen. Dann behält die Bank im Falle von Nichtzahlung die belastete Sache und Sie haften nicht mit Ihrem restlichen Vermögen.
Die Cláusula Suelo genannte Boden- oder Mindestzinsklausel ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Wenn der Euríbor unter die in Ihrem Vertrag festgelegte Untergrenze fällt, verpflichtet sie Sie zur Zahlung von höheren Zinsen als sie eigentlich müssten. Lehnen Sie die Klausel ab!
Am Ende müssen Sie die Konditionen der Kreditinstitute abwägen, beurteilen, ob Sie diesen gewachsen sind, und entscheiden, mit welcher Bank Sie über (viele) Jahre zusammen arbeiten möchten.
HILFE KÄUFER